Anti-Korruptionsrichtlinie – Sustalium
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2026 | Version: 1.0 | Genehmigt von: Youssef Khayali, CEO
1. Zweck und Umfang
Sustalium B.V. verpflichtet sich, alle unsere Geschäfte auf ehrliche und ethische Weise zu führen. Wir verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Bestechung und Korruption und verpflichten uns, in allen unseren Geschäftsbeziehungen und Beziehungen weltweit professionell, fair und integer zu handeln. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Direktoren, Auftragnehmer und Drittanbieter, die im Namen von Sustalium B.V. arbeiten.
2. Null Toleranz gegenüber Bestechung
Mitarbeiter und Vertreter von Sustalium B.V. dürfen niemals finanzielle oder sonstige Vorteile anbieten, versprechen, geben, fordern, deren Annahme zustimmen oder annehmen, um die unsachgemäße Ausführung einer Funktion oder Aktivität zu veranlassen oder zu belohnen. Dies gilt ausschließlich für den Umgang mit privaten Unternehmen und öffentlichen/staatlichen Amtsträgern.
3. Geschenke und Bewirtung
- Grenzwert: Geschenke oder Bewirtungen mit einem Wert von mehr als 50 € müssen vom Management offiziell genehmigt und in unserem internen Geschenkregister erfasst werden.
- Bargeld: Das Geben oder Empfangen von Bargeld oder Bargeldäquivalenten (z. B. Geschenkkarten) ist strengstens untersagt.
4. Beschleunigungszahlungen und Kickbacks
Sustalium B.V. leistet keine Beschleunigungszahlungen oder „Kickbacks“ jeglicher Art und akzeptiert diese auch nicht. Eine Beschleunigungszahlung ist eine kleine, inoffizielle Zahlung, die von einem Regierungsbeamten geleistet wird, um eine routinemäßige Regierungsmaßnahme sicherzustellen oder zu beschleunigen.
5. Wohltätige und politische Spenden
Sustalium B.V. leistet keine politischen Spenden. Wohltätigkeitsspenden im Namen des Unternehmens müssen legal und ethisch sein und vom CEO genehmigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht als Vorwand für Bestechung missbraucht werden.
6. Bedenken äußern (Whistleblowing)
Alle Mitarbeiter und Partner werden aufgefordert, Bedenken zu Problemen oder Verdachtsmomenten eines Fehlverhaltens so früh wie möglich zu äußern. Meldungen können vertraulich an compliance@sustalium.com gerichtet werden. Sustalium B.V. garantiert, dass keine Person aufgrund der Weigerung, sich an einer Bestechung zu beteiligen, oder aufgrund der Meldung eines Verdachts in gutem Glauben eine Benachteiligung erleidet.